Gewalt-beratung Oberwallis
Die Gewaltberatung Oberwallis ist ein Beratungsdienst der Caritas-Wallis, im Auftrag des Kantonalen Amtes für Gleichstellung und Familie, und betreut Urheberinnen von innerfamiliärer Gewalt (Art. 19ff GhG). Die Gewaltformen können körperlicher, psychischer, materieller, sozialer oder sexueller Natur sein. Die Gewaltberatung steht allen Personen sowie deren Bezugspersonen offen, die ihre Zukunft gewaltfrei gestalten wollen.
Die Gewaltberatungsstelle bietet interessierten Personen freiwillige Beratungen an. Zudem können Anmeldungen über Gerichte, Ämter und Fachstellen erfolgen. Verpflichtende Beratungen werden zwingend von Gesetztes wegen durchgeführt, wenn Personen von der Polizei aus der Wohnung ausgewiesen worden sind (Art. 18 GhG).
Wir können Ihnen helfen
Melden Sie sich, damit die Schwierigkeiten im Zusammenleben angesprochen und Lösungen gefunden werden. Die Beratungen sind vertraulich, diskret und werden von Fachpersonen durchgeführt. Sie lernen :
- Gewaltfrei zu leben
- Ihr Verhalten besser kennen zu lernen und verändern dieses
- Grenzen zu setzen ohne Gewalt anzudrohen und anzuwenden
- Ihr Gegenüber wahrzunehmen und tragfähige Beziehungen aufzubauen
Freiwillige Gespräche
SIND FÜR MENSCHEN GEDACHT, WELCHE HÄUSLICHE GEWALT BEREITS AUSÜBEN. ODER ANGST DAVOR HABEN, SELBER BALD GEWALT AUSZUÜBEN.
In vertraulichen und diskreten Gesprächen suchen wir mit Ihnen zusammen Wege aus dem Gewaltkreislauf und bieten Ihnen an:
- Einzelgespräche
- Punktuell Gespäche mit Partner/in
- Gesprächsgruppen
Das erste Gespräch ist kostenlos. Anschliessend wird eine Pauschale von CHF 20.- pro Beratung verlangt (einkommensabhängig).
Verpflichtende Gespräche
FÜR MENSCHEN, DIE AUFGRUND VON GEWALT VON ZU HAUSE WEGGEWIESEN WURDEN, ODER GESPRÄCHE VON EINEM GERICHT/EINER FACHSTELLE ANGEORDNET WORDEN SIND.
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung weggewiesen worden sind von der Polizei, ist ein obligatorisches und kostenpflichtiges Gespräch (CHF 200.-), im Sinne des Gesetzes über häusliche Gewalt vom 18.12.2015 (LVD), zwingend. Ein mögliches zweites Gespräch ist kostenlos.
Auf Anfrage der KESB, der Bezirksgerichte, der Staatsanwaltschaft und anderen Fachstellen organisieren wir Lernprogramme (6-12 Gespräche) und arbeiten vernetzt mit anderen Walliser Netzwerkpartnern zusammen, welche im Bereich der häuslichen Gewalt arbeiten.
Das erste Gespräch nach dem Pflichtgespräch ist kostenlos. Anschliessend wird eine Pauschale von CHF 20.- pro Beratung verlangt (einkommensabhängig).
Kontakt
Gewaltberatung Oberwallis
027 924 88 02
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Dienst durchgeführt mit Unterstützung des Kantonales Amt für Gleichstellung und Familie.